Apotheker scheitern vor Verfassungsgericht: Rückforderungen für Krebstherapien bleiben bestehen
Lina LangeApotheker scheitern vor Verfassungsgericht: Rückforderungen für Krebstherapien bleiben bestehen
Zwei Apotheker in Sachsen haben ihren juristischen Kampf gegen hohe Rückforderungsansprüche verloren, nachdem sie Krebspatienten lebenswichtige Medikamente ohne gültige Verträge ausgegeben hatten. Das Bundesverfassungsgericht wies ihre Beschwerden zurück und beendete damit einen langjährigen Streit über exklusive Lieferverträge im deutschen Gesundheitssystem. Beide Apotheker waren aufgefordert worden, Zehntausende Euro zurückzuzahlen, weil sie gegen die Vorschriften zur Abgabe von Zytostatika verstoßen hatten.
Der Fall begann Anfang 2017, als ein neues Gesetz, das Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz (AM-VSG), exklusive Verträge für die Herstellung steriler Arzneimittel verbot. Nach dem alten System durften nur ausgewählte Apotheken mit Verträgen der Krankenkassen bestimmte Medikamente abgeben – darunter auch Zytostatika zur Krebsbehandlung. Trotz des Verbots setzten die beiden Apotheker die Versorgung der Patienten ohne die erforderlichen Verträge fort.
Ein Apotheker weigerte sich, dem offenen Vertragsmodell einer Krankenkasse beizutreten, woraufhin eine Rückforderung in Höhe von 44.000 Euro erfolgte. Der andere ignorierte die Regeln für exklusive Verträge vollständig und musste 49.000 Euro zurückzahlen. Beide fochten die Strafen an, doch das Bundessozialgericht bestätigte die Entscheidungen, woraufhin sie den Fall vor das Bundesverfassungsgericht brachten.
Das Gericht lehnte die Beschwerden ohne eine ausführliche Begründung ab und begründete dies damit, dass die Apotheker keine Verletzung ihrer Grundrechte nachweisen konnten. Die Krankenkassen hatten zuvor gewarnt, dass Verstöße während der Übergangsphase solche finanziellen Sanktionen auslösen könnten.
Die Urteile belassen die Apotheker in der Pflicht, die vollen Rückzahlungsbeträge zu begleichen – ohne weitere rechtliche Handlungsmöglichkeiten. Der Fall unterstreicht die strenge Durchsetzung von Vertragsregeln in der deutschen Arzneimittelversorgung. Bisher gibt es keine weiteren Informationen darüber, wie die Krankenkassen seit der Gesetzesänderung 2017 Vertragsvergaben oder Rückforderungsansprüche angepasst haben.






