06 April 2026, 18:09

ABDA will harte Strafen für illegale Medikamenten-Rabatte durchsetzen

Plakat, das zeigt, dass Amerikaner zwei bis drei Mal mehr für Medikamente gezahlt haben als andere Länder, mit Medikamentenflaschen und einer Spritze.

ABDA will harte Strafen für illegale Medikamenten-Rabatte durchsetzen

Die Bundesapothekerkammer (ABDA) fordert eine strengere Durchsetzung der Preisvorschriften für verschreibungspflichtige Medikamente. Zu ihren Vorschlägen gehören hohe Bußgelder und eine verschärfte Aufsicht, um illegale Rabatte zu unterbinden. Der Vorstoß erfolgt vor dem Hintergrund, dass niederländische Versandapotheken weiterhin die in Deutschland gesetzlich festgelegten Festpreise unterbieten.

Nach geltendem deutschen Recht sind die Preise für verschreibungspflichtige Arzneimittel im Sozialgesetzbuch V (SGB V) festgelegt. Dennoch gewähren niederländische Versandapotheken weiterhin Rabatte und umgehen damit die Vorschriften. Die ABDA warnt, dass solche Praktiken die Arzneimittelsicherheit und die Qualität der pharmazeutischen Versorgung gefährden.

Um das Problem zu lösen, fordert die ABDA ein gesetzliches Verbot aller Rabatte, Boni oder Anreize für verschreibungspflichtige Medikamente. Statt der bisherigen vertraglichen Strafen sollen Verstöße mit Geldbußen von bis zu 300.000 Euro geahndet werden. Apotheken, die die Strafen nicht zahlen, könnten sogar ihre Zulassung für die Belieferung von Versicherten verlieren.

Die ABDA schlägt vor, die Bundesanstalt für Sozialversicherung (BAS) mit der Durchsetzung zu beauftragen. Als Aufsichtsbehörde für die Krankenkassen würde die BAS die Einhaltung der Vorschriften überwachen und Sanktionen verhängen. Bisher hat der Paritätische Ausschuss jedoch auf Strafmaßnahmen verzichtet, aus Sorge vor möglichen Schadensersatzforderungen betroffener Parteien.

Unabhängig davon arbeitet das Bundesgesundheitsministerium (BMG) an einer Apothekenreform. Eine zentrale Neuerung wäre die Abschaffung der persönlichen Haftung für Apotheker, sodass die Verantwortung stattdessen auf das Unternehmen übergeht.

Sollten die Vorschläge der ABDA umgesetzt werden, drohten bei Preisverstößen Bußgelder von bis zu 300.000 Euro. Die BAS würde die Einhaltung kontrollieren, und nicht konforme Apotheken riskierten den Ausschluss von der Versorgung von Versicherten. Ziel der Reformen ist es, Schlupflöcher zu schließen und eine einheitliche Arzneimittelpreispolitik in ganz Deutschland sicherzustellen.

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