A39-Ausbau zwischen Wolfsburg und Lüneburg bleibt vorerst gestoppt
Ausbau der A39 zwischen Wolfsburg und Lüneburg bleibt wegen Rechtsstreits blockiert
Der Ausbau der Autobahn A39 zwischen Wolfsburg und Lüneburg kommt wegen anhaltender juristischer Auseinandersetzungen nicht voran. Geplant ist unter anderem eine neue Rastanlage, Tappenbecker Moor, zwischen dem Autobahnkreuz Weyhausen und der künftigen Anschlussstelle Ehra. Umweltbedenken verzögern das Projekt bereits seit Jahren.
Das Vorhaben sieht sich immer wieder mit Klagen konfrontiert. 2019 reichte der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) eine Klage ein, die zu einem für die Organisation positiven Urteil führte. Dies zwang die Verantwortlichen zu einer Planänderung und weiteren rechtlichen Schritten im Dezember 2020.
2024 folgte eine weitere Klage des BUND, über die noch verhandelt wird. Die mündliche Verhandlung wurde auf den 23. Juni verlegt, eine mögliche Entscheidung wird für kommenden Dienstag erwartet. Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig könnte entscheiden, ob die Bauarbeiten in den Abschnitten Wolfsburg und Gifhorn fortgesetzt werden dürfen.
Der südliche Abschnitt der A39, der von Wolfsburg bis Ehra im Norden des Landkreises Gifhorn führt, verfügt zwar über eine Planfeststellung, kann jedoch noch nicht umgesetzt werden. Fertiggestellt soll die Autobahn später Lüneburg, Wolfsburg, Helmstedt, Wolfenbüttel, Braunschweig und Salzgitter verbinden und in die A7 münden.
Die Gerichtsentscheidung in der kommenden Woche könnte die aktuelle Pattsituation beenden. Bei einer Genehmigung könnten die Bauarbeiten in zentralen Abschnitten wiederaufgenommen werden. Das Ergebnis wird die Zukunft des A39-Ausbaus und der geplanten Rastanlagen maßgeblich prägen.






