Sachsen-Anhalt zieht Bilanz: Fast 1.000 Geschlechtsanpassungen nach neuem Selbstbestimmungsgesetz
Nico SchulzSachsen-Anhalt zieht Bilanz: Fast 1.000 Geschlechtsanpassungen nach neuem Selbstbestimmungsgesetz
Seit November 2024 hat Sachsen-Anhalt 976 rechtliche Geschlechtsanpassungen nach dem neuen Selbstbestimmungsgesetz verzeichnet. Die Reform ermöglicht es Personen, ihr eingetragenes Geschlecht ohne aufwendige Gutachten zu ändern. Behörden haben nun erste Erfahrungen mit dem Gesetz ausgewertet und mögliche Anpassungen vorgeschlagen.
Die überwiegende Mehrheit der Änderungen – 936 von 976 – betraf Erwachsene. Rund 40 Anträge stammten von Minderjährigen, wobei die meisten dieser Fälle eine Änderung von weiblich zu männlich vorsahen. Der Fachverband der Standesämter bewertete die Reform als weitgehend erfolgreich und verzeichnete bisher nur einen Verdachtsfall auf Missbrauch.
Nach den aktuellen Regelungen ist eine zweite Geschlechtsanpassung nach einer einjährigen Wartefrist möglich. Vier Personen haben dies bereits in Anspruch genommen. Der Verband prüft nun strengere Vorgaben, darunter eine fünfjährige Wartezeit für vorbestrafte Personen.
Kernstück des Gesetzes ist das vereinfachte Verfahren, das auf Sachverständigengutachten oder gerichtliche Genehmigungen verzichtet. Damit sollten Bürokratie abgebaut und Übergänge zugänglicher gestaltet werden.
Seit Einführung der Reform wurde das Gesetz in Sachsen-Anhalt fast 1.000 Mal genutzt. Zwar berichten Behörden von minimalem Missbrauch, doch könnten geplante Änderungen die Wartezeiten für bestimmte Gruppen verlängern. Die langfristigen Auswirkungen hängen davon ab, wie diese Anpassungen umgesetzt werden.






