26 June 2026, 12:07

Rentenkommission plant schrittweise Erhöhung des Renteneintrittsalters bis 2051

Rentenreform und Lebensarbeitszeit

Rentenkommission plant schrittweise Erhöhung des Renteneintrittsalters bis 2051

Die Rentenkommission der Bundesregierung schlägt vor, das Renteneintrittsalter schrittweise an die steigende Lebenserwartung anzupassen. Demnach soll das Renteneintrittsalter bis 2041 auf 67,5 Jahre und bis 2051 auf 68 Jahre steigen. Derzeit gilt für alle, die nach 1964 geboren sind, ein Renteneintritt mit 67 Jahren – die neuen Pläne würden die Arbeitsphase jedoch weiter verlängern.

Zudem will die Kommission die Möglichkeit einer abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren abschaffen. Bundeskanzler Friedrich Merz unterstützt diesen Vorschlag mit dem Argument, dass Spätstarter im Berufsleben weniger eingezahlt hätten als jene, die bereits mit 16 Jahren beginnen und 45 Jahre durchgehend arbeiten.

Im neuen System könnten Akademiker, die später ins Berufsleben einsteigen, im selben Alter in Rente gehen wie Arbeitnehmer, die ihr ganzes Leben lang in Vollzeit tätig waren. Das hätte zur Folge, dass gut verdienende und oft länger lebende Akademiker über mehr Jahre hinweg höhere Renten beziehen.

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Für Beschäftigte in körperlich anstrengenden Berufen könnte das höhere Renteneintrittsalter eine besondere Härte bedeuten. Die Kommission schlägt vor, dass sie nach einer individuellen Gesundheitsprüfung vorzeitig in Rente gehen könnten.

Nach der Reform müssten alle Arbeitnehmer länger arbeiten. Besonders betroffen wären dabei Menschen ohne Hochschulabschluss. Die Pläne knüpfen das Renteneintrittsalter an die Lebenserwartung und streichen die beitragsabhängige Frühverrentung. Diese Änderungen würden für die meisten Beschäftigten eine längere Erwerbsphase bedeuten, wobei es für Personen in belastenden Tätigkeiten Anpassungen geben soll. Ziel ist es, die Beiträge und Leistungen zwischen verschiedenen Berufsgruppen auszugleichen.

Quelle