Regierung prüft Streichung der Steuervergünstigung für Handwerkerleistungen
Lina LangeRegierung prüft Streichung der Steuervergünstigung für Handwerkerleistungen
Die deutsche Regierungskoalition prüft derzeit die Abschaffung einer Steuervergünstigung für Handwerkerleistungen im Haushalt. Die aktuelle Förderung ermöglicht es Haushalten, bis zu 20 Prozent der Handwerkerkosten von der Steuer abzusetzen – mit einer maximalen Ersparnis von 1.200 Euro pro Jahr. Derzeit wird diskutiert, welche Folgen eine vollständige Streichung hätte.
Mit der Steuererleichterung können private Haushalte einen Teil ihrer Renovierungskosten zurückerhalten. Die abzugsfähigen Ausgaben werden mit bis zu 20 Prozent angerechnet, wobei die jährliche Obergrenze bei 6.000 Euro liegt. Daraus ergibt sich ein maximaler Steuerbonus von 1.200 Euro pro Steuerzahler.
Bevor eine Entscheidung fällt, führen Abgeordnete der Koalition Gespräche mit Wirtschaftsverbänden. Ziel ist es, die Auswirkungen einer Abschaffung auf Handwerker und Hauseigentümer abzuschätzen. Unterdessen betonen führende Mitglieder der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, dass ihnen keine Pläne zur Abschaffung des Förderprogramms bekannt seien.
Das Bundesfinanzministerium hat sich bisher nicht zu der möglichen Änderung geäußert. Ein konkreter Zeitplan für eine Entscheidung steht noch aus.
Falls die Steuervergünstigung gestrichen wird, entfiele für Haushalte ein finanzieller Anreiz für Reparaturen und Modernisierungen. Zudem könnte der Schritt weitreichende Folgen für das Baugewerbe und das Handwerk haben. Die endgültige Entscheidung hängt von den Ergebnissen der laufenden Beratungen ab.






