09 June 2026, 16:08

Privatschule gewinnt Rechtsstreit: Fehlzeiten rechtfertigen Vertragsende

Urteil: Privatschule darf Schüler mit vielen Fehltagen ablehnen

Privatschule gewinnt Rechtsstreit: Fehlzeiten rechtfertigen Vertragsende

Eine Privatschule in Frankfurt am Main hat einen Rechtsstreit gegen eine Familie gewonnen, nachdem sie sich weigerte, den Vertrag einer Schülerin zu verlängern. Das Oberlandesgericht entschied, dass die Einrichtung nicht verpflichtet sei, eine 17-jährige Schülerin mit wiederholten unentschuldigten Fehlzeiten weiter zu unterrichten. Damit wurde ein früheres Urteil des Amtsgerichts aufgehoben, das zugunsten der Eltern der Schülerin ausgefallen war.

Im Mittelpunkt des Falls stand eine 17-Jährige, die eine englischsprachige Privatschule besuchte. Zwar hatte sie einige entschuldigte Fehlzeiten, doch häufte sie auch eine beträchtliche Anzahl unentschuldigter Versäumnisse an. Die Schule argumentierte, dass ihre mangelnde Anwesenheit Zweifel an ihrem Lernengagement aufkommen ließ und das Lehrpersonal zusätzlich belastete.

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Als es um die Vertragsverlängerung ging, verpassten die Eltern die Frist für die erneute Anmeldung. Die Schule lehnte daraufhin eine Verlängerung des Schulplatzes ab – mit Verweis auf die Fehlzeiten sowie die versäumte Frist. Das Amtsgericht Frankfurt gab zunächst der Familie recht und verpflichtete die Schule, die Schülerin weiter zu unterrichten. Das Oberlandesgericht hob dieses Urteil jedoch später auf.

Das höhere Gericht betonte, dass Schulen nur dann zur Vertragsverlängerung verpflichtet seien, wenn eine Ablehnung unzumutbar wäre. In diesem Fall rechtfertigten die unentschuldigten Fehlzeiten der Schülerin sowie die versäumte Frist der Eltern die Weigerung der Schule. Die Richter wiesen zudem darauf hin, dass die Schule der Schülerin zuvor Nachprüfungen angeboten hatte, was ihr Entgegenkommen belege.

Das Urteil ist nun rechtskräftig, weitere Rechtsmittel sind nicht mehr möglich.

Die Entscheidung bestätigt, dass Privatschulen in Deutschland die Verlängerung eines Schülervertrags verweigern dürfen, wenn triftige Gründe vorliegen. Das Gericht sah in den unentschuldigten Fehlzeiten und der versäumten Frist ausreichende Begründung. Der Fall schafft damit einen Präzedenzfall für ähnliche Streitigkeiten in der Zukunft.

Quelle