Neue Steuerregelung: 75 Prozent Abschreibung für elektrische Dienstwagen ab Juli 2025
Lina LangeNeue Steuerregelung: 75 Prozent Abschreibung für elektrische Dienstwagen ab Juli 2025
Ab dem 1. Juli 2025 tritt in Deutschland eine neue Steuerregelung für elektrische Dienstwagen in Kraft. Unternehmen, die förderfähige Fahrzeuge erwerben, können künftig bereits im ersten Jahr 75 Prozent der Anschaffungskosten abschreiben. Mit dieser Maßnahme soll der Umstieg auf elektrische Fuhrparks beschleunigt werden.
Die Sonderabschreibung gilt ausschließlich für elektrische Dienstwagen, die ab dem Stichtag Juli 2025 gekauft werden. Normalerweise beziehen sich solche Steuervergünstigungen auf Käufe und nicht auf Leasingverträge. Allerdings können auch Unternehmen, die ein Vollamortisations-Leasing abschließen, von der Regelung profitieren.
Bei dieser Leasingform decken die Raten sowohl den Fahrzeugpreis als auch die Finanzierungskosten ab. Am Ende der Laufzeit geht das Fahrzeug in das Eigentum des Leasingnehmers über. Die verbleibende Abschreibung verteilt sich über fünf Jahre mit Sätzen von 10 %, 5 %, 5 %, 3 % und 2 %.
Die Neuregelung bietet Unternehmen, die auf Elektrofahrzeuge umsteigen, einen erheblichen steuerlichen Sofortabzug. Gleichzeitig schafft sie klare Bedingungen für geleaste Fahrzeuge im Rahmen von Vollamortisationsverträgen. Die Regelung gilt ab Mitte 2025 auf unbestimmte Zeit.






