Landwirt gewinnt jahrzehntelangen Rechtsstreit um mangelhaften Silo
Ein langjähriger Rechtsstreit um einen mangelhaften Silo ist mit einem vollen Erfolg für einen Landwirt beendet worden, der nun die volle Entschädigungssumme erhält. Der Fall begann, nachdem kurz nach der Fertigstellung des Bauwerks im Jahr 2010 Risse und unebene Flächen auftraten. Der Landwirt hatte 120.000 Euro für die Reparaturkosten gefordert, was zu mehreren Gerichtsverfahren führte.
Im September 2010 hatte eine Baufirma für den Landwirt einen befahrbaren Silo errichtet. Kurz darauf zeigten sich Mängel, woraufhin der Landwirt rechtliche Schritte einleitete. Bereits 2013 wurden unabhängige Beweisverfahren eingeleitet, um den Zustand des Silos zu begutachten.
Der Landwirt reichte 2015 eine Klage über 120.000 Euro ein, um die vorläufigen Reparaturkosten zu decken. Das Oberlandesgericht Nürnberg gab ihm zunächst recht, kürzte die zugesprochene Summe jedoch um ein Drittel. Die Richter argumentierten, der Landwirt trage eine Mitschuld, da der Silo über Jahre genutzt worden sei.
Doch der Bundesgerichtshof hob dieses Urteil auf. Er entschied, dass der Bauunternehmer sämtliche Mängel vollständig beheben müsse – unabhängig davon, wie lange der Silo bereits in Gebrauch war oder in welchem Zustand er sich nach den Reparaturen befinden würde. Das Landgericht Ansbach schloss sich dieser Auffassung an und sprach dem Landwirt die volle geforderte Summe zu. Das Gericht bestätigte, dass der Auftraggeber Anspruch auf einen mangelfreien Silo habe, wie ursprünglich zugesichert.
Mit dem endgültigen Urteil erhält der Landwirt nun die vollen 120.000 Euro für die Reparaturen. Die Entscheidung unterstreicht zudem die Verpflichtung des Bauunternehmens, mangelfreie Arbeit zu leisten – unabhängig vom Alter oder Abnutzungsgrad der Konstruktion. Der Fall schafft damit einen klaren Präzedenzfall für ähnliche Baustreitigkeiten in der Zukunft.






