24 April 2026, 12:10

Hessen will Israels Existenzleugnung unter Strafe stellen – bis zu fünf Jahre Haft drohen

Konkreter Holocaust-Mahnmal für die ermordeten Juden Europas in Berlin, Deutschland, mit Bäumen, Gebäuden und Wolken im Hintergrund.

Hessen will Israels Existenzleugnung unter Strafe stellen – bis zu fünf Jahre Haft drohen

Ein neuer Gesetzentwurf zielt darauf ab, die Leugnung von Israels Existenzrecht in Deutschland unter Strafe zu stellen. Hessens Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) brachte den Vorschlag ein, der Haftstrafen von bis zu fünf Jahren zur Folge haben könnte. Die Debatte über das Gesetz ist für den 8. Mai im Bundesrat angesetzt – ein Datum, das an den Jahrestag der Befreiung vom Faschismus im Jahr 1945 erinnert.

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Nach geltendem Recht ist die Aberkennung von Israels Existenz kein Straftatbestand. Der Entwurf würde dies ändern, indem er einen neuen Absatz in Paragraf 130 des deutschen Strafgesetzbuchs einfügt, der bereits Volksverhetzung und Holocaustleugnung regelt. Parolen wie "Vom Fluss bis zum Meer, Palästina wird frei" oder "Es gibt nur einen Staat: Palästina 48" würden damit strafbar. Gleiches gilt für Darstellungen wie die israelische Flagge in einem Mülleimer mit der Aufforderung "Haltet die Welt sauber" oder Landkarten des Nahen Ostens, auf denen Israel vollständig getilgt ist.

Der Entwurf sieht Ausnahmen vor, um religiöse oder politische Kritik nicht pauschal zu kriminalisieren. Ultraorthodoxe Juden, die Israel aus theologischen Gründen ablehnen, wären demnach nicht strafrechtlich belangbar. Auch die Befürwortung einer Ein-Staaten-Lösung bliebe legal, da der Entwurf solche Positionen nicht als Aufruf zu antisemitischer Gewalt bewertet.

Wird der Gesetzentwurf im Bundesrat mit Mehrheit angenommen, gelangt er zur weiteren Beratung in den Bundestag. Der Zeitpunkt der Vorlage – der 8. Mai – unterstreicht die symbolische Verbindung zu Deutschlands Nachkriegsverpflichtung gegen Extremismus.

Bei Verstößen drohen Geldstrafen oder Haft bis zu fünf Jahren. Für das Inkrafttreten ist die Zustimmung von Bundesrat und Bundestag erforderlich. Sollte das Gesetz verabschiedet werden, wäre dies eine erhebliche Ausweitung des deutschen Rechtsrahmens gegen Antisemitismus.

Quelle