Hagenbad verschärft Sicherheitsregeln nach tödlichen Badeunfällen
Hagenbad GmbH führt neue Sicherheitsmaßnahmen in ihren Bädern ein
Nach zwei tödlichen Badeunfällen in den vergangenen Jahren hat die Hagenbad GmbH neue Sicherheitsvorkehrungen für ihre Schwimmbäder angekündigt. Die Regelungen treten ab dem 1. April in Kraft und umfassen strengere Aufsichtspflichten für kleine Kinder. Ziel der Änderungen ist es, weitere Unfälle im Wasser zu verhindern.
In den letzten zwei Jahren ereigneten sich im Nichtschwimmerbereich des Westfalenbads zwei tragische Ertrinkungsunfälle: Ein fünfjähriges Mädchen und ein siebenjähriger Junge kamen bei getrennten Vorfällen ums Leben. Diese Ereignisse haben die Hagenbad GmbH dazu veranlasst, die Zugangsregeln zu verschärfen.
Ab dem 1. April dürfen Kinder unter zehn Jahren das Westfalenbad und die Freibäder in Hagen nur noch in Begleitung einer Aufsichtsperson ab 16 Jahren betreten. Jede erwachsene Begleitperson darf dabei höchstens zwei Kinder unter zehn Jahren gleichzeitig beaufsichtigen. Kinder unter 14 Jahren benötigen zudem das Bronze-Schwimmabzeichen, um ohne Begleitung ins Bad zu dürfen.
Der Betreiber wird stichprobenartige Kontrollen durchführen, um die Einhaltung der neuen Vorschriften zu überprüfen. Parallel dazu startet die Hagenbad GmbH Aktionstage zur Sicherheit, bei denen Familien über Gefahren im Schwimmbad, den richtigen Umgang mit Schwimmhilfen und Notfallmaßnahmen aufgeklärt werden. Zudem wird das Angebot an Schwimmkursen erweitert: Es gibt 12 Einführungskurse zur Wassergewöhnung für Kleinkinder sowie 35 Anfängerkurse bis zum Silber-Schwimmabzeichen.
Die neuen Maßnahmen setzen vor allem auf präventiven Schutz: Durch strengere Aufsichtspflichten und verbesserte Schwimmfähigkeiten sollen Ertrinkungsunfälle vermieden werden. Familien, die das Westfalenbad oder die Hagener Freibäder besuchen, müssen ab April die aktualisierten Zugangsregeln beachten. Der Betreiber hat zudem sein Kursangebot ausgebaut, um einen sicheren Badebetrieb zu fördern.






