24 May 2026, 00:17

Großalarm auf Müngstener Brücke: Drei Personen lösen teuren Einsatz aus

Leichtsinn auf der Müngstener Brücke hat teure Folgen: Polizei und Stadtverwaltung verhängen Kostenbescheide gegen die Täter

Großalarm auf Müngstener Brücke: Drei Personen lösen teuren Einsatz aus

Drei Personen am Sonntagmittag auf Gleisanlagen der Müngstener Brücke gesichtet – Großalarm und Kostenfolgen

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Am Sonntag, dem 8. März, wurden gegen Mittag drei Personen auf den Eisenbahnschienen der Müngstener Brücke beobachtet. Ihre Anwesenheit führte zu einer vorübergehenden Sperrung der Strecke und löste einen großangelegten Einsatz der Rettungskräfte aus. Nun prüfen die Behörden, wie sie die durch den Vorfall entstandenen Kosten erstattet bekommen.

Gegen 12:05 Uhr meldeten mehrere Zeugen, zwei Erwachsene und ein Kind hätten sich widerrechtlich auf den Gleisen aufgehalten. Die Verbindung zwischen Solingen und Remscheid wurde umgehend gesperrt, wodurch der Zugverkehr von 12:09 Uhr bis 12:50 Uhr zum Erliegen kam. Einsatzkräfte der Bundespolizei, der Wuppertaler Polizei sowie die Feuerwehren beider Städte rückten umgehend aus.

Die beiden Erwachsenen gaben später an, eine Navigations-App habe sie über die Brücke geleitet. Die Bundespolizei betonte jedoch, dass deutlich sichtbare Verbotszeichen vorhanden gewesen seien, die unbedingt zu beachten sind. Daraufhin leiteten die Beamten ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen unbefugten Betretens der Gleisanlagen gegen die beiden ein.

Mittlerweile rücken die finanziellen Folgen des Vorfalls in den Fokus. Die Feuerwehr Solingen verzeichnete Kosten in Höhe von etwa 656 Euro für den Einsatz von Fahrzeugen und Personal. Die Wuppertaler Polizeidirektion stellte jedem der beiden Verantwortlichen eine Gebühr von 118,50 Euro in Rechnung; der Fall befindet sich derzeit in der Anhörungsphase. Auch die Bundespolizei meldete Einsatzkosten von 99,60 Euro. Die Stadt Solingen hat bereits einen offiziellen Kostenbescheid auf Grundlage des Landesnotfallrechts erlassen, während Remscheid noch prüft, inwieweit eine Kostenrückforderung möglich ist.

Der Vorfall unterstreicht die Gefahren, die von unbefugtem Zutritt zu Bahnanlagen ausgehen. Die Rettungskräfte sahen sich mit erheblichen Behinderungen konfrontiert, und die Beteiligten müssen nun mit rechtlichen sowie finanziellen Konsequenzen rechnen. Eine endgültige Entscheidung über die Kostenerstattung durch die Stadt Remscheid steht noch aus; ein Zeitplan für die Klärung des Falls liegt bisher nicht vor.

Quelle