27 March 2026, 08:08

Glasfaserausbau in Deutschland: Neues Gesetz soll Tempo und Wettbewerb stärken

Blauer Hintergrund mit zentrierter weißer Schrift, die besagt: 'Präsident Biden setzt sich dafür ein, bis 2030 jeden Amerikaner mit erschwinglichem Hochgeschwindigkeitsinternet zu verbinden'.

Glasfaserausbau in Deutschland: Neues Gesetz soll Tempo und Wettbewerb stärken

Deutschland treibt den Ausbau seines Glasfasernetzes wie nie zuvor voran. In den vergangenen fünf Jahren haben politische und wirtschaftliche Initiativen die Fortschritte beschleunigt – die Abdeckung stieg von 43 Prozent auf über 52 Prozent bis Anfang 2026. Nun soll ein neuer Gesetzentwurf die Dinge weiter beschleunigen. Doch nicht alle sind sich einig, wie das gelingen kann.

Das geplante Telekommunikationsgesetz (TKG) führt zentrale Änderungen ein, darunter das Recht auf vollständigen Glasfaserausbau und strengere Fristen für Bauvorhaben. Während Unternehmen und Verbraucher den Wettbewerb auf dem Markt weitgehend befürworten, warnen Branchenvertreter, dass überstürzte Regelungen neue Probleme schaffen könnten.

Der Druck für einen schnelleren Glasfaserausbau nahm Fahrt auf, nachdem Deutschland das Ziel ausgegeben hatte, bis 2030 flächendeckend Gigabit-Verbindungen zu schaffen. Seit 2021 haben Bundesfördermittel in Höhe von über 21 Milliarden Euro dazu beigetragen, die Glasfaseranschlüsse bis in die Gebäude (FTTB/H) auf 42,9 Prozent bis Mitte 2025 zu verdoppeln. Große Anbieter wie die Deutsche Telekom schließen mittlerweile jährlich 2,5 Millionen Haushalte an, während auch regionale Provider ihre Netze ausbauen. Trotz dieser Fortschritte forderte der Branchenverband BREKO 2024 Nachbesserungen bei der Politik und verwies auf steigende Kosten und Fachkräftemangel.

Der TKG-Entwurf sieht zwei zentrale Maßnahmen vor. Erstens verankert das Recht auf vollständigen Ausbau (§ 144), dass Netzbetreiber ein Gebäude komplett mit Glasfaser ausstatten dürfen, sobald sie Leitungen bis zur Grundstücksgrenze verlegt haben. Zweitens müssen Unternehmen Glasfaserprojekte nun innerhalb von zwei Jahren abschließen – eine Verkürzung der Fristen für langfristig geplante Vorhaben. Zudem schreibt das Gesetz vor, dass Dritte Zugang zu den Glasfasernetzen erhalten (§ 22). Die Bundesnetzagentur (BNetzA) soll eingreifen und Preise sowie Mitnutzungsregeln festlegen, falls sich die Unternehmen nicht einigen können.

Die Unterstützung für die Marktliberalisierung bleibt groß. Umfragen zeigen, dass 69 Prozent der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und 65 Prozent der Verbraucher die Telekom-Reformen der 1990er-Jahre positiv bewerten. Hessens Digitalministerin Kristina Sinemus argumentiert, dass externer Druck den Ausbau beschleunigen werde. Kritiker wie Claus Wedemeyer, Chef des Wohnungswirtschaftsverbands GdW, warnen jedoch, dass die Preisfestsetzung durch die BNetzA zu unrealistischen Gebühren führen könnte, die marktbeherrschende Anbieter begünstigen. Die Branche betont, dass weiterhin Anreize für Investitionen nötig seien – besonders in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit.

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Der neue Gesetzentwurf verschärft Fristen und stärkt Ausbaurechte, um Deutschlands Glasfaserziele bis 2030 zu erreichen. Mit steigender Abdeckung und Milliardeninvestitionen rückt nun die Balance zwischen Tempo und fairem Wettbewerb in den Fokus. Sollte das Gesetz verabschiedet werden, wird es zwar schnellere Bauvorhaben erzwingen – doch es bleibt abzuwarten, ob die Regulierungsbehörden die Kosten für alle Anbieter realistisch gestalten können.

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