18 March 2026, 16:08

Gießen räumt herrenlose und kaputte Fahrräder aus der Innenstadt ab

Eine Stadtstraße mit einem geparkten Fahrrad, umgeben von Gebäuden, Straßenmöbeln, Fahrzeugen und einem abgerissenen Gebäude im Hintergrund unter einem klaren blauen Himmel.

Gießen räumt herrenlose und kaputte Fahrräder aus der Innenstadt ab

Gießen startet Kampagne gegen herrenlose und verkehrsuntaugliche Fahrräder

Die Stadt Gießen hat eine neue Aktion gestartet, um verlorene und nicht mehr fahrtaugliche Fahrräder aus zentralen Bereichen zu entfernen. Ab der 17. Kalenderwoche werden kommunale Ordnungskräfte markierte Räder abtransportieren, die etwa drei Wochen lang unberührt bleiben. Ziel ist es, Parkflächen freizumachen und die Sicherheit für Radfahrer zu erhöhen.

Im Fokus stehen stark frequentierte Zonen wie der Vorplatz des Bahnhofs, der Alte Wetzlarer Weg sowie die Tiefgarage in der Lahnstraße. Weitere betroffene Standorte sind das Neustädter Tor, der Berliner Platz und die Fußgängerzone. Die Ordnungsbeamten werden an scheinbar beschädigten oder herrenlosen Fahrrädern Hinweiszettel anbringen und den Besitzern eine Frist von drei Wochen einräumen, um zu reagieren.

Fahrräder, die nach rund 21 Tagen noch mit den Markierungen versehen sind, werden eingesammelt und für zwei Monate eingelagert. Besitzer können sie nach Terminabsprache mit dem Ordnungsamt zurückholen – vorausgesetzt, sie weisen ihr Eigentum nach. Als gültige Dokumente gelten ein Foto des Rades, ein Fahrradpass, ein Kaufbeleg oder die Rahmennummer.

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Die Stadt appelliert an Radfahrer, ihre Fahrräder nur auf ausgewiesenen Flächen abzustellen und diese verkehrssicher zu halten. Herrenlose oder defekte Räder blockierten nicht nur Parkplätze, sondern stellten auch eine Gefahr für andere dar, betonen die Verantwortlichen.

Mit der Aktion will Gießen für mehr Ordnung sorgen und die Bedingungen für Radfahrer in stark genutzten Stadtteilen verbessern. Besitzer haben bis zur 17. Kalenderwoche Zeit, auf Warnungen zu reagieren, bevor ihre Räder abtransportiert werden. Wer die Frist versäumt, kann sein Fahrrad innerhalb von zwei Monaten zurückerhalten – sofern der Eigentumsnachweis erbracht wird.

Quelle