Gericht stoppt Spiegel-Bericht über Christian Ulmen im Deepfake-Skandal
Amelie BrandtGericht stoppt Spiegel-Bericht über Christian Ulmen im Deepfake-Skandal
Das Hanseatische Oberlandesgericht hat eine einstweilige Verfügung gegen Der Spiegel in einem viel beachteten Deepfake-Skandal erlassen. Das Urteil untersagt dem Magazin, Behauptungen zu verbreiten, wonach der Schauspieler Christian Ulmen mit künstlicher Intelligenz erzeugte Pornografie mit seiner Ex-Frau, der Schauspielerin Collien Fernandes, hergestellt und verbreitet habe. Die Entscheidung folgt Vorwürfen von Fernandes und einer breiteren Debatte über digitalen Missbrauch und rechtlichen Schutz.
Am Dienstag entschied das Gericht, dass es keine ausreichenden Beweise für Der Spiegels Vorwürfe gegen Ulmen in Zusammenhang mit den Deepfakes gebe. Zudem verbot es die Veröffentlichung von Zitaten aus einer 50 Jahre alten E-Mail zwischen Ulmen und seinem Verteidiger mit der Begründung, der Inhalt falle in den „höchstschützenswerten Kernbereich des privaten Lebens“. Das Urteil ist ein wichtiger Erfolg für die Kanzlei Schertz-Bergmann, die Ulmen vertritt und damit die Wiederherstellung einer sachlichen öffentlichen Diskussion sowie ein Ende der Vorverurteilung ihres Mandanten anstrebt.
Collien Fernandes hatte Ulmen öffentlich beschuldigt, mit KI erstellte Videos angefertigt und unter ihrem Namen gefälschte Social-Media-Profile eingerichtet zu haben, um mit anderen Männern in Kontakt zu treten. Unterdessen ermitteln Staatsanwälte in Potsdam wegen separater Vorwürfe der häuslichen Gewalt gegen ihn.
Der Fall hat politische Reaktionen ausgelöst. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) kündigte Pläne an, das Strafrecht gegen nicht einvernehmliche sexualisierte Deepfakes und „digitale sexualisierte Gewalt“ zu verschärfen. Konservative Politiker wie Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) fordern verbindliche Klarnamenpflichten im Internet. Auch SPD-Vorsitzende Bärbel Bas und die ehemalige Grünen-Co-Vorsitzende Ricarda Lang setzen sich für strengere Regulierungen gegen den Missbrauch von KI ein.
Die einstweilige Verfügung hindert Der Spiegel daran, seine Behauptungen über Ulmens angebliche Rolle im Deepfake-Skandal zu wiederholen. Das Urteil unterstreicht die rechtlichen Herausforderungen im Bereich digitaler Privatsphäre und die Notwendigkeit belastbarer Beweise in solchen Fällen. Gleichzeitig drängen Politiker auf schärfere gesetzliche Maßnahmen, um KI-Missbrauch und digitale Schädigungen einzudämmen.






