23 May 2026, 08:12

Gericht gibt Klara Schedlich in #MeToo-Streit gegen Stefan Gelbhaar recht

Grüne Schedlich gewinnt Prozess gegen Gelbhaar

Gericht gibt Klara Schedlich in #MeToo-Streit gegen Stefan Gelbhaar recht

Ein Hamburger Gericht hat im Rechtsstreit zwischen der Grünen-Politikerin Klara Schedlich und dem ehemaligen Bundestagsabgeordneten Stefan Gelbhaar zugunsten Schedlichs entschieden. Das Urteil erlaubt es ihr, bestimmte unter Eid gemachte Aussagen über Gelbhaar zu wiederholen – trotz dessen Bestreiten der Vorwürfe. Der Fall ist Teil einer größeren Kontroverse um mehrere #MeToo-Anschuldigungen gegen den Ex-Politiker.

Ausgelöst wurde der Konflikt, als der Rundfunksender RBB über mehrere #MeToo-Vorwürfe gegen Stefan Gelbhaar berichtete. Keine dieser Anschuldigungen stammte ursprünglich von Klara Schedlich, doch sie reichte später eine eidesstattliche Versicherung mit eigenen Aussagen über ihn ein. Viele der früheren Vorwürfe wurden schließlich als unbegründet eingestuft, woraufhin der RBB eine öffentliche Entschuldigung veröffentlichte.

Das Oberlandesgericht Hamburg prüfte den Streitfall und kam zu dem Schluss, dass es sich bei Teilen der Auseinandersetzung um widersprüchliche Darstellungen handle. Zwar wies Gelbhaar die Vorwürfe stets zurück, doch das Gericht gestattete Schedlich, ihre Aussagen unter bestimmten rechtlichen Schutzbestimmungen zu wiederholen. Die Affäre hatte schwerwiegende Folgen für Gelbhaar: Er verlor seine sichere Nominierung für die Bundestagswahl und schied Anfang 2025 aus dem Parlament aus.

Das Urteil stellt einen juristischen Erfolg für Schedlich dar und ermöglicht es ihr, an ihren eidesstattlichen Aussagen festzuhalten. Für Gelbhaar bedeutet der Fall eine weitere berufliche Niederlage im Zuge der #MeToo-Debatte. Die Gerichtsentscheidung klärt zwar nicht die inhaltlichen Streitpunkte, zieht aber rechtliche Grenzen für die Wiederholung der Vorwürfe.

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