24 March 2026, 04:08

Gericht erlaubt "giftig"-Vorwurf gegen Bewusstseinstrainerin als Meinungsfreiheit

Plakat mit der Aufschrift 'Der Bostoner Sklavenaufstand, Prozess gegen Anthony Burns' mit einem Porträt einer Person in einem Anzug mit entschlossener Miene, Text in fetter schwarzer Schrift innerhalb eines weißen Randes.

Gericht erlaubt "giftig"-Vorwurf gegen Bewusstseinstrainerin als Meinungsfreiheit

Ein deutsches Gericht hat entschieden, dass eine Frau rechtlich nicht verbieten kann, von jemandem als "giftig" und "manipulativ" bezeichnet zu werden. Die Entscheidung fiel nach einem langwierigen Rechtsstreit, an dem eine selbsternannte "Bewusstseinstrainerin" und "Medium" beteiligt war. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main bestätigte, dass solche Äußerungen unter den Schutz der freien Meinungsäußerung fallen.

Die Klägerin, die als "Bewusstseinstrainerin" und "Medium" arbeitet, hatte beantragt, der Beklagten per einstweiliger Verfügung zu untersagen, diese Bemerkungen zu äußern. Sie argumentierte, die Vorwürfe schadeten ihrem Ruf. Das Gericht kam jedoch zu dem Schluss, dass sich die Aussagen nicht auf konkrete, überprüfbare Vorfälle bezogen oder nachweisbare Fakten enthielten.

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In seiner Begründung stellte das Gericht fest, dass es sich bei den Äußerungen um Werturteile und nicht um unwahre Tatsachenbehauptungen handelte. Zudem präzisierten die Richter, dass sich die Kritik ausschließlich auf das berufliche Verhalten der Klägerin bezog, nicht auf ihre Person. Die Äußerungen überschritten demnach nicht die Grenze zur Beleidigung und blieben somit durch das Grundgesetz geschützt.

Diese Entscheidung steht im Einklang mit der jüngeren Rechtsprechung des Frankfurter Gerichts. In den vergangenen fünf Jahren hat das Gericht die Trennlinie zwischen zulässiger Kritik und Beleidigung in beruflichen Auseinandersetzungen enger gezogen. Während negative Bewertungen eine tatsächliche Grundlage benötigen, um geschützt zu sein, führen rein subjektive Herabwürdigungen zunehmend zu rechtlichen Konsequenzen. Das Urteil ist nun rechtskräftig, weitere Rechtsmittel sind nicht mehr möglich.

Der Fall schafft einen Präzedenzfall dafür, wie persönliche Meinungen über berufliches Verhalten nach deutschem Recht behandelt werden. Die Entscheidung unterstreicht, dass subjektive Kritik – selbst wenn sie hart ausfällt – nicht automatisch als Beleidigung gewertet wird. Die Klägerin kann gegen die Äußerungen keine weiteren rechtlichen Schritte einleiten.

Quelle