Erzbistum Freiburg übernimmt Verantwortung für Missbrauchsfälle durch Pater M.
Amelie BrandtErzbistum Freiburg übernimmt Verantwortung für Missbrauchsfälle durch Pater M.
Das Erzbistum Freiburg hat seine Verantwortung für die von Pater M. begangenen Missbrauchsfälle anerkannt. Der Priester war wegen sexuellen Missbrauchs an Jugendlichen verurteilt worden. Der Fall hat das Erzbistum veranlasst, Präventionsmaßnahmen zu verstärken und Betroffene aufzufordern, sich für Unterstützung zu melden.
Pater M. wurde am 1. April 2026 vom Landgericht München zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Die Verurteilung erfolgte nach Beweisen, dass er nach dem Oktoberfest Jugendliche missbraucht hatte, während er in der Seelsorgeeinheit von Todtmoos tätig war.
Das Erzbistum räumte ein, dass die Taten viel zu lange unentdeckt blieben. Seitdem wurden strengere Maßnahmen eingeführt, darunter verpflichtende Schulungen zur Missbrauchsprävention, erweiterte Überprüfungen von Klerus und Personal sowie eine eigene Stelle für Kinderschutz. In der Pfarrei Todtmoos gelten nun neue Richtlinien, die mehr Transparenz und eine Meldepflicht an die diözesanen Behörden vorsehen.
Vertreter des Erzbistums betonten, wie wichtig es sei, die Betroffenen in den Mittelpunkt zu stellen, und würdigten deren Mut, sich zu äußern. Zudem wurde bestätigt, dass jeder Missbrauchsvorwurf sowohl zivil- als auch kirchlich untersucht werde. Das Erzbistum bekannte sich zu einer Mitverantwortung und kündigte an, frühere Versäumnisse bei der Aufsicht kritisch aufzuarbeiten.
Betroffene werden ermutigt, sich an unabhängige Beratungsstellen zu wenden. Das Erzbistum bleibt weiterhin auf Prävention und Rechenschaftspflicht fokussiert und stellt sicher, dass der Schutz von Kindern und Jugendlichen oberste Priorität hat. Der Fall hat zu konkreten Veränderungen geführt, wie Missbrauchsvorwürfe innerhalb der Diözese behandelt werden.






