Dobrindts Beamten-Reform stößt auf scharfe Kritik der Gewerkschaften
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hat eine Reform der Besoldung im öffentlichen Dienst des Bundes vorgeschlagen, mit der die Einstiegsgehälter für neue Beamte erhöht werden sollen. Dem Plan zufolge sollen diese künftig direkt in die zweite Besoldungsstufe eingestuft werden. Doch der Gesetzentwurf stößt bereits jetzt auf Kritik seitens der Beamtenvertreter.
Ein zentraler Punkt der Reform ist die Abkehr vom traditionellen „Alleinverdiener-Modell“. Stattdessen geht die Regierung künftig von einem zusätzlichen Partnereinkommen in Höhe von etwa 20.000 Euro pro Jahr bei der Gehaltsberechnung aus. Diese Änderung wird vom dbb beamtenbund und tarifunion (dbb) scharf kritisiert, der argumentiert, dass eine Kürzung der Bezüge aufgrund des Partnersinkommens rechtswidrig sei.
Laut Dobrindts Vorhaben sollen Beamte der Besoldungsgruppe A höhere Gehaltserhöhungen erhalten als solche der B-Gruppen. Der dbb weist darauf hin, dass die aktuelle Lücke von 1,6 Prozent zwischen den Stufen B3 und B4 gegen die verfassungsrechtliche „Differenzierungsregel“ verstoße, die Mindestabstände zwischen den Besoldungsstufen vorschreibt. Zudem kritisiert der Verband das „Leistungsprinzip“ und besteht darauf, dass die Bezahlung individuelle Leistungen widerspiegeln müsse – und nicht auf einem angenommenen Haushaltseinkommen basieren dürfe.
Obwohl der dbb die grundsätzlichen Ziele der Reform unterstützt, bezeichnet er Teile des Entwurfs als „verfassungswidrig“. Das Innenministerium lehnte auf Anfrage einer Zeitung eine Stellungnahme zu den Differenzen in der B-Besoldung ab. Der Verband fordert nun eine umfassende Überprüfung der geplanten Gehaltsstruktur, bevor das Gesetz weiter voranschreitet.
Der Gesetzentwurf muss nun auf die Einwände des dbb eingehen – insbesondere bei den Abständen in der B-Besoldung und der Berücksichtigung von Partnereinkommen in den Berechnungen. Ohne Anpassungen drohen Klagen, da die Reform gegen verfassungsrechtliche Grundsätze der Besoldung verstoßen könnte.






