Bundesrechnungshof kritisiert geplante Kürzungen der Krankenkassen-Zuschüsse scharf
Amelie BrandtBundesrechnungshof kritisiert geplante Kürzungen der Krankenkassen-Zuschüsse scharf
Ein neuer Bericht kritisiert die Pläne der Bundesregierung, die Bundeszuschüsse für die Krankenversicherung zu kürzen, während gleichzeitig nur begrenzte zusätzliche Unterstützung angeboten wird. Wie das Tagesspiegel als Erstes am 8. Juni berichtete, argumentiert der Bundesrechnungshof, dass die Änderungen den Krankenkassen insgesamt weniger Geld zur Verfügung stellen werden.
Nach den aktuellen Plänen soll der Bundeszuschuss zu den Krankenversicherungskassen ab 2027 von 14,5 Milliarden Euro auf 12,5 Milliarden Euro jährlich sinken. Bis 2031 würde sich die Gesamtkürzung auf 4,75 Milliarden Euro belaufen. Als Ausgleich erhalten die Kassen bis 2031 jährlich zusätzliche 2 Milliarden Euro für die Übernahme nicht versicherungsrelevanter Leistungen, etwa die beitragsfreie Mitversicherung von Kindern.
Der Bundesrechnungshof unter Leitung von Präsident Ansgar Heveling (CDU) wies die zusätzlichen Mittel jedoch als unzureichend zurück. In seinem Bericht wird die Kürzung der Zuschüsse als „willkürliche Reduzierung ohne Bezug zu den tatsächlichen Kostenentwicklungen“ bezeichnet. Zudem gebe es keine Anzeichen dafür, dass sich die finanzielle Belastung durch nicht versicherungsrelevante Leistungen im kommenden Jahr verringern werde.
Die Kritik folgt einer Prüfung, die vom Rechnungshofmitglied Oliver Sievers in Auftrag gegeben wurde. Sie richtet sich direkt gegen Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD), der die Kürzungen vorantreibt. Bundesgesundheitsministerin Warken hatte sich zunächst gegen die Aufnahme der Zuschusskürzungen in ihr Sparpaket gewehrt, gab aber dem Druck des Finanzministeriums nach.
Der Bericht kommt zu dem Schluss, dass die zusätzlichen Mittel die Höhe der entfallenen Zuschüsse nicht ausgleichen. Trotz der jährlichen Aufstockung um 2 Milliarden Euro drohen den Krankenkassen weiterhin Finanzierungslücken. Der Bundesrechnungshof fordert eine Neubewertung der finanziellen Auswirkungen auf die Krankenversicherungskassen.






