BGH-Urteil erschwert Apotheken Online-Werbung für verschreibungspflichtige Medikamente
Lina LangeBGH-Urteil erschwert Apotheken Online-Werbung für verschreibungspflichtige Medikamente
Deutsche Apotheken sehen sich mit strengeren Regeln für Online-Werbung und Kooperationen mit digitalen Plattformen konfrontiert. Ein aktuelles Gerichtsurteil hat klargestellt, dass viele gängige Praktiken – insbesondere bei verschreibungspflichtigen Medikamenten – gegen geltendes Recht verstoßen. Die Entscheidung betrifft auch die Zusammenarbeit von Apotheken mit Diensten wie DoktorABC, über die Patienten Arzneimittel online bestellen können.
Der Bundesgerichtshof (BGH) urteilte, dass Werbeverbote für sämtliche verschreibungspflichtige Medikamente gelten – selbst wenn nur allgemeine Kategorien beworben werden. Dies umfasst auch medizinisches Cannabis und andere kontrollierte Substanzen. Das Gericht wies damit frühere Entscheidungen des Landgerichts Frankfurt zurück, das das Geschäftsmodell von DoktorABC vorläufig in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren geduldet hatte.
Auch das Landgericht Berlin II bestätigte, dass Apotheken eine Mitverantwortung für illegale Werbung ihrer Partnerplattformen tragen. Selbst wenn die Apotheken diese Plattformen nicht selbst betreiben, können sie zur Rechenschaft gezogen werden. Die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) betonte, dass Apotheken die Zusammenarbeit mit Diensten vermeiden müssen, die Patienten gezielt zu bestimmten Anbietern lenken, da dies das Prinzip der freien Apothekenwahl untergräbt.
Das Modell von DoktorABC, bei dem Patienten verschreibungspflichtige Medikamente online auswählen und Partnerapotheken die Abgabe und den Versand übernehmen, wurde als rechtswidrig eingestuft. Die AKNR warnte, dass der Großteil der aktuellen Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel gegen bestehende Gesetze verstößt. Sie werde nun das Urteil im Detail prüfen und rechtliche Schritte gegen ähnliche Geschäftsmodelle einleiten.
Die Urteile verschärfen die ohnehin strengen Vorgaben für die Werbung und den Vertrieb von verschreibungspflichtigen Medikamenten durch Apotheken. Künftig müssen Apotheken Kooperationen mit Plattformen meiden, die bestimmte Arzneimittel oder Behandlungsarten bewerben. Die AKNR wird voraussichtlich weitere Anbieter mit ähnlichen Geschäftsmodellen ins Visier nehmen.






