Bewerberin erscheint mit 4,75 Promille zum Vorstellungsgespräch im Altenheim
Lina LangeBewerberin erscheint mit 4,75 Promille zum Vorstellungsgespräch im Altenheim
Eine 45-jährige Frau erschien zu einem Vorstellungsgespräch mit einem Blutalkoholwert von fast dem Zehnfachen der gesetzlichen Grenze. Der Vorfall ereignete sich in einem Altenheim, wo Mitarbeiter nach dem Wahrnehmen starker Alkoholfahne die Polizei alarmierten. Die Frau war mit ihrem eigenen Auto zum Termin gefahren.
Die Bewerberin präsentierte sich sichtbar betrunken zum Gespräch. Die Personalverantwortliche bemerkte sofort den Alkoholgeruch und verständigte die Behörden. Als die Polizei eintraf, führte sie einen Atemalkoholtest durch, der einen Blutalkoholspiegel von 4,75 Promille ergab.
Zunächst wurde die Frau in einem Gerichtsverfahren freigesprochen. Das Urteil wurde jedoch später aufgehoben, und sie wurde wegen fahrlässiger Trunkenheitsfahrt verurteilt. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen, da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.
Aufgrund der Verurteilung musste die Frau ein Bußgeld in Höhe von 750 Euro zahlen. Zudem wurde ihr Führerschein für mindestens sechs Monate entzogen. Der Fall zeigt die schweren Konsequenzen, die extrem alkoholisiertes Fahren nach sich ziehen kann.






