03 April 2026, 16:13

23-Jähriger gesteht Brandanschläge mit Molotowcocktails aus politischer Wut

Eine Liniengrafik, die die Anzahl der muslimischen Amerikaner zeigt, die seit 2001 in den USA an gewaltsamer Extremismus beteiligt waren, mit begleitendem Erklärungstext.

23-Jähriger gesteht Brandanschläge mit Molotowcocktails aus politischer Wut

Vor dem Landgericht Hechingen in Baden-Württemberg muss sich ein 23-jähriger Mann wegen versuchten Mordes verantworten. Tobias K. gestand, im vergangenen Oktober in Leibertingen mehrere Molotowcocktails gezündet zu haben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, aus einer linksextremistischen Motivation heraus gehandelt zu haben.

Auslöser der Vorfälle war laut Tobias K. der Anblick von AfD-Parolen auf einem Auto, den er als Provokation empfand. Daraufhin entzündete er einen Molotowcocktail und setzte das Fahrzeug von Michael K., einem Unternehmer und ehemaligen lokalen AfD-Politiker, in Brand. Als dieser versuchte, die Flammen zu löschen, erlitt er Verbrennungen an den Füßen.

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Laut Ermittlern warf Tobias K. später einen weiteren Molotowcocktail auf ein benachbartes Wohnhaus, in dem sich sechs schlafende Personen befanden. Obwohl niemand verletzt wurde, löste der Angriff große Bestürzung aus. Zudem wird ihm vorgeworfen, einen Molotowcocktail auf einsatzbereite Polizisten und Feuerwehrleute geschleudert zu haben – auch hier blieb es glücklicherweise ohne Verletzte.

Im Prozess zeigte Tobias K. Reue für seine Taten. Er führte sein Verhalten auf langjährigen Drogenkonsum zurück und erklärte, seit seiner frühen Jugend unter dem Einfluss von Suchtmitteln zu stehen. Die Staatsschutzabteilung der Staatsanwaltschaft Stuttgart geht zwar von einer linksextremistischen Motivation aus, betont jedoch, dass Tobias K. allein gehandelt habe.

Die Verhandlung ist auf vier Termine angesetzt, ein Urteil wird für Mitte April erwartet. Das Gericht muss klären, ob Tobias K. des versuchten Mordes schuldig ist und inwieweit politische Beweggründe eine Rolle spielten. Bei einer Verurteilung könnte der Fall die Gefahren von Einzeltäter-Extremismus in der Region verdeutlichen. Die Entscheidung wird nach Abschluss des Verfahrens im kommenden Monat bekannt gegeben.

Quelle